Ausbildung zum Kaufmann/zur Kauffrau im Einzelhandel
Die Ausbildung zum Kaufmann/zur Kauffrau im Einzelhandel zählt zu den beliebtesten Ausbildungsberufen in Deutschland.
So wurden 2017 rund 58.864 Ausbildungsverträge geschlossen.
(DIHK Statistik Ausbildung 2017)
Der Kaufmann/die Kauffrau im Einzelhandel ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. In der Regel ist die Ausbildung fachübergreifend aufgebaut, sodass im Anschluss eine Berufstätigkeit in verschiedenen Einzelhandelsbranchen möglich ist.
Voraussetzungen für die Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann/zur Einzelhandelskauffrau
Gesetzlich ist im Grunde für die Ausbildung keine schulische oder berufliche Vorbildung erforderlich. Je nach Branche können vom Arbeitgeber besondere Dokumente wie beispielsweise ein Gesundheitszeugnis im Lebensmittelbereich eingefordert werden. Manche Arbeitgeber bevorzugen zudem Auszubildende mit einem erfolgreich abgeschlossenen Haupt- oder Realschulabschluss. Auf jeden Fall aber solltest Du einige Soft Skills und Interessen mitbringen, damit das Berufsfeld auch zu Dir passt. Hierzu gehört beispielsweise:
- Interesse an betriebswirtschaftlichen Themen
- Organisationstalent
- Geduld
- Freude am Umgang mit Menschen
- Aufgeschlossenheit
- Verhandlungsgeschick und Spaß an der Beratung
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann/zur Einzelhandelskauffrau dauert in der Regel 3 Jahre. In speziellen Fällen kann die Ausbildungsdauer auch verkürzt werden. Die Verkürzung der Ausbildungszeit ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.
Ein Verkürzung ist für Dich grundsätzlich möglich, wenn Du:
- Bereits eine Berufsfachschule besucht oder ein schulisches Berufsgrundbildungsjahr absolviert hast.
- Wenn Du bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen in einem verwandten Berufsfeld abgeschlossen hast.
- Wenn Du über einen höheren schulischen Abschluss verfügst: wie beispielsweise einen Realschulabschluss oder die allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife.
Die genannten Punkte sind hierbei nur Möglichkeiten, ob eine Verkürzung im Einzelfall sinnvoll ist, sollten Ausbildungsbetrieb und Azubi gemeinsam einschätzen. Ist die Entscheidung für eine Verkürzung gefallen, so muss hierfür erst einmal ein Antrag bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) gestellt werden.
Welche Inhalte hat die Ausbildung?
Die Ausbildung ist dual aufgebaut. Das bedeutet: In der Ausbildung gibt es sowohl einen schulischen, als auch einen praktischen Teil. Dadurch sammeln die Auszubildenden zum einen Erfahrungen in der Praxis, zum anderen lernen sie aber auch wertvolles Theoriewissen in der Berufsschule.
Praktische Ausbildungsinhalte
In den ersten zwei Jahren lernen Auszubildende im Betrieb die Grundlagen zum Thema Beratung und Verkauf. Zum Beispiel wird gelehrt, welche unterschiedliche Kundentypen es gibt und wie man am besten mit ihnen umgeht. Schließlich ist jeder Mensch anders. Ein weiteres Lernfeld ist die Kasse. Bei Schichtende muss jeder Mitarbeiter seine Kasse mitnehmen und einen Kassensturz machen. Das bedeutet, dass man prüft, wie viel Bargeld eingenommen wurde. Nach dem Kassensturz wird eine Abrechnung erstellt, die an den Vorgesetzten weitergegeben wird. Teil der Ausbildung ist außerdem die Warenwirtschaft im Einzelhandel. Dazu gehört die Warenannahme und -lagerung. Im dritten Jahr der Ausbildung wird gelehrt, wie warenwirtschaftliche Analysen durchgeführt werden. Dabei werden Markttrends beobachtet und daraus verschiedene Strategien abgeleitet. So werden zum Beispiel neue Produkterscheinungen im Markt verkaufsfördernd platziert. Teil der Ausbildung sind auch Marketing und IT Kenntnisse.
Schulische Ausbildungsinhalte
Die praktische Ausbildung im Betrieb wird in der Berufsschule mit theoretischen Inhalten erweitert. Dazu gehört beispielweise das Üben von Verkaufsgesprächen und die Vorbereitung auf besondere Verkaufssituationen. Weiterhin wird gelehrt, wie preispolitische Maßnahmen geplant und durchgeführt werden. Im letzten Ausbildungsjahr wird näher auf die Steuerung von Geschäftsprozessen, die Planung des Personaleinsatzes sowie der Geschäftsführung von Einzelhandelsunternehmen eingegangen.
Welche Aufgaben hat man während der Ausbildung?
Beratung und Verkauf
Eine Ausbildung zur Kauffrau/zum Kaufmann im Einzelhandel kann in ganz unterschiedlichen Betrieben absolviert werden: Von Supermärkten, Bäckereien und Feinkostläden, über Modehäuser oder Buchhandlungen bis hin zu Elektrofachmärkten – die Auswahl ist groß. Eine wesentliche Aufgabe in der Ausbildung ist es, den Kunden beim Kaufprozess zu unterstützen und zu beraten. Dazu gehört zum Beispiel, Fragen über Produkteigenschaften oder -besonderheiten zu beantworten. Verschiedene Produktvorschläge werden mit schlüssigen Argumenten begründet. Ist der Kunde sich bei seiner Wahl dennoch nicht sicher, so wird ihm das Produkt näher hinsichtlich Handhabung sowie Funktionen vorgeführt. Dabei ist ein freundliches und serviceorientiertes Verhalten sehr wichtig, da der Mitarbeiter das Image des Unternehmens verkörpert.
Kasse
Ein weiterer Bestandteil in der Ausbildung ist der Kassenbereich. Hier ist eine hohe Konzentration und gewissenhaftes Arbeiten genauso wichtig, wie ein freundliches Erscheinungsbild. Gerade wenn die Schlange an der Kasse immer länger wird, wünschen sich die Kunden einen schnellen Kassierprozess. Gleichzeitig möchten die meisten Kunden freundlich begrüßt werden. Der Kassierprozess beginnt mit der Begrüßung. Anschließend werden die Produkte auf dem Warenband oder der Theke eingescannt oder aber abgewogen. Bei Zahlung mit Bargeld muss die Echtheit der Geldscheine geprüft werden. Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass dem Kunden das Rückgeld korrekt herausgegeben wird. Sonst stimmt beim Kassensturz die Kasse nicht. Viele Kunden ziehen auch das bargeldlose Zahlen mit Geld- oder Kreditkarte vor.
Einkauf, Lager & Verwaltung
Nicht nur an der Front, auch im Lagerbereich müssen wichtige Aufgaben als Kaufmann oder Kauffrau im Einzelhandel erledigt werden. Hierzu gehört zum Beispiel neue Ware zu bestellen, die eingetroffene Ware zu kontrollieren, zu lagern sowie mit Preisen auszuzeichnen. Der Bestand an Waren muss fortlaufend kontrolliert werden. Neigt sich ein Produktbestand dem Ende, muss der Lieferant rechtzeitig kontaktiert und Ware nachbestellt werden. Eingetroffene Ware muss zunächst auf Qualität überprüft werden. Zu den Verwaltungsaufgaben zählt das Überprüfen und Buchen von Belegen. Eingehende Rechnungen müssen kontrolliert und fristgerecht bezahlt werden. Auch die Personalplanung und -führung gehört zu den Tätigkeiten in der Verwaltung.
Wie lange sind die Arbeitszeiten während der Ausbildung?
Die Arbeits- und Ruhezeiten von Auszubildenden sind gesetzlich festgelegt. Es gelten unterschiedlichen Vorgaben für minderjährige sowie volljährige Azubis. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) regelt die Arbeitszeiten von minderjährigen Azubis. Das Arbeitszeitgesetz regelt die Arbeitszeiten von volljährigen Azubis (ArbZG).
Wieviele Stunden pro Woche darf man während der Ausbildung arbeiten?
Wöchentliche Arbeitszeit
Die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitszeit von Azubis liegt bei maximal acht Stunden pro Tag. Pro Woche dürfen volljährige Azubis 48 Stunden und fünf Tage die Woche arbeiten.
Gibt es feste Uhrzeiten für die Arbeitszeit während der Ausbildung?
Uhrzeiten
Für minderjährige Azubis gilt außerdem: Zwischen 20.00 Uhr und 06:00 Uhr dürfen sie nicht arbeiten. Für Betriebe und Arbeitsbereiche mit branchenspezifischen Arbeitszeiten wie beispielsweise Bäckereibetriebe können Ausnahmeregelungen getroffen werden. So dürfen beispielsweise Bäckereilehrlinge über 16 Jahren bereits ab 05.00 Uhr morgens sowie über 17 Jahren ab 04.00 Uhr arbeiten.
Gibt es Vorgaben bezüglich der Pausen während der Ausbildung?
Pausen/Ruhezeiten
Auch hier unterscheidet sich die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit zwischen minder- und volljährigen Azubis. Minderjährige Azubis haben den Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause nach 4,5 bis 6 Stunden Arbeitszeit. Nach über 6 Stunden Arbeit haben sie Anspruch auf 1 Stunde Pause.
Für volljährige Azubis gilt: Nach spätestens 6 Stunden Arbeitszeit muss eine Pause von mindestens 30 Minuten folgen.
Wieviele Urlaubstage stehen Auszubildenden zu?
Urlaubstage
Je nach Arbeitgeber und Vertrag können die Urlaubstage pro Jahr variieren. Es gibt jedoch einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch, der für alle Beschäftigungsverhältnisse gilt. So muss einem Arbeitnehmer bei einer Arbeitszeit von sechs Tagen die Woche 24 Tage Urlaub im Jahr gewährt werden. Wird der Arbeitnehmer fünf Tage die Woche beschäftigt, so hat er nach §3 BUrlG Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage im Jahr.
Wie verläuft die Ausbildung?
Verlauf der Ausbildung
Die Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann/zur Einzelhandelskauffrau setzt sich insgesamt aus 880 Ausbildungsstunden zusammen. Davon werden 320 für das erste Ausbildungsjahr eingeteilt, 280 für das zweite sowie 280 Stunden für das dritte Ausbildungsjahr.
Die Ziele und Inhalte der Ausbildung werden im Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz festgelegt. Du kannst den vollständigen Rahmenlehrplan mit den unterschiedlichen Lernfeldern hier als PDF abrufen. Im Rahmenlehrplan kannst Du genau nachlesen, welche Inhalte du während der Ausbildung in der Berufsschule und im Betrieb lern
Wann und wo findet die Abschlussprüfung statt?
Die Abschlussprüfung zum Einzelhandelskaufmann/zur Einzelhandelskauffrau wird vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt. Die Prüfung setzt sich in der Regel aus zwei Teilen zusammen. Der erste Teil der Abschlussprüfung ist am Ende des zweiten Ausbildungsjahres angesetzt. Den zweiten Teil der Abschlussprüfung erbringen die Auszubildenden am Ende des dritten Ausbildungsjahres.
Der erste Prüfungsteil beinhaltet eine schriftliche Prüfung über drei Themenbereiche:
- Verkauf und Marketing (Dauer: 120 Minuten, Gewichtung: 15%)
- Warenwirtschaft und Rechnungswesen (Dauer: 90 Minuten, Gewichtung: 10%)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (Dauer: 60 Minuten, Gewichtung: 10%)
Der zweite Prüfungsteil bezieht sich auf die Lehrmodule des dritten Lehrjahres. Er besteht aus einer schriftlichen Prüfung zum Thema: „Geschäftsprozesse im Einzelhandel“:
- Dauer der Prüfung: 105 Minuten (Gewichtung: 25 % der Gesamtnote)
Darüber hinaus umfasst der zweite Teil auch eine mündliche Prüfung, dieses wird als „fallbezogene Fachgespräch“ bezeichnet. Im Fachgespräch muss der Auzubildende eine praxisbezogene Aufgabe lösen:
- Dauer: inkl. einer 15-minütigen Vorbereitungszeit insgesamt 35 Minuten (Gewichtung: 40 % der Gesamtnote)
Buchtipp:
Rafael Echtler, Michael Sieber (2010): Prüfungswissen kompakt – Kaufmann / Kauffrau im Einzelhandel